Kartenlesegeräte für das beA
Welche Kartenlesegeräte können Sie nutzen?
Wir erhalten in unseren Seminaren regelmäßig die Frage nach geeigneten Kartenlesegeräten, die für das besondere elektronische Anwaltspostfach geeignet sind. Wonach entscheiden Sie am besten, welches Gerät Sie für die Kanzlei anschaffen.
Kriterien, die Sie ansetzen können sind:
Der Preis
Handhabung in der Praxis
Einfachheit der Installation
Stabilität
Ausstattung
Kartenlesegeräte müssen, damit Sie für das beA geeignet sind von der Bundesnetzagentur für die Erstellung von qualifizierten elektronischen Signaturen zugelassen sein. Eine Übersicht der zugelassenen Geräte finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Sie haben die Auswahl zwischen verschiedenen Geräten und Marken, die in verschiedene Klassen kategorisiert und unterschiedlich teuer sind. Lesegeräte, die in keine dieser Klassen eingestuft sind, sind für die Nutzung für digitale Signaturen und dem beA nicht geeignet! Kartenlesegeräte der Klasse 1 besitzen weder ein PIN-Eingabefeld (bzw. Tastatur) noch ein Display, sondern dienen nur zum Auslesen der Zertifikatsdaten. Kartenlesegeräte der Klasse 2 haben ein PIN-Eingabefeld aber kein Display. Kartenleser der Stufe 3 besitzen sowohl ein PIN-Eingabefeld, als auch ein Display. Nur mit Geräten der Stufe 3 kann die PIN mit dem Kartentool der BNotK geändert werden.
Achtung: Kartenlesegeräte funktionieren manchmal nicht, wenn Sie an einen Monitor oder einen USB-Verteiler (sog. USB HUB) angeschlossen sind. Hier besteht ein theoretisches Risiko, dass die Kommunikation zwischen dem Kartenlesegerät und dem Computer verändert werden könnte. Schließen Sie das Kartenlesegerät deshalb am Besten immer direkt an den Computer an.
Wir haben unterschiedliche Kartenlesegeräte mit dem beA getestet, darunter die Geräte von ReinerSCT und Cherry. Die Lesegeräte unterscheiden sich nur wenig in der Bedienung und in der Installation und funktionieren im beA ähnlich gut auf Windows und Mac OS Computern. Sie sollten dafür regelmäßig die neuesten Treiber herunterladen und installieren. (Auf den Seiten der Hersteller erhalten Sie übrigens auch die aktuelle Version der Treiber für die Kartenlesegeräte)
Die Konstruktions-Stabilität unterscheidet sich manchmal ein wenig zwischen den Geräten, es ist aber eher ein Designfaktor.
Die schnelle Antwort
Kaufen Sie für die Sekretariatsarbeitsplätze ein günstiges Modell der Klasse 2 ohne Display (für 30 — 40 €). Bei den Anwaltsarbeitsplätzen, an denen qualifiziert elektronisch signiert werden soll, benötigen Sie zwingend ein Lesegerät der Klasse 2 oder 3. Für die Änderung der PIN benötigen Sie ein Lesegerät der Klasse 3, also eines mit Display. Davon sollten Sie folglich in der Kanzlei mindestens eines vorhalten.
Mehr Informationen zum beA und zur benötigten Hardware finden Sie auch in unserem Buch "Keine Angst vor dem beA".