Das beA in mittleren und Großkanzleien

Anpassung der Arbeitsabläufe, technische und juristische Schulungen

 

Auch in mittleren und Großkanzleien ist das beA ein wichtiges Thema. Alle Anwälte, auch die aktuell keinen direkten Kontakt mit Gerichten oder anderen gegnerischen Anwälten haben, müssen ab dem 01. Januar 2018 empfangsbereit für das beA sein. Das bedeutet auch, dass eine Kanzlei Zustellungen an das beA eines Anwalts, der auf dem Briefkopf steht gegen sich gelten lassen muss. Das führt dazu, dass jeder Anwalt die notwendigen Karten vorhalten muss, sein beA-Postfach eingerichtet haben muss und die Postfächer alle regelmäßig zumindest von einem Mitarbeiter kontrolliert werden müssen.

 

Aktuell sieht das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehr die Möglichkeit nicht vor, dass Anwaltsgesellschaften ein eigenes Postfach erhalten. Zwar wird darüber diskutiert, ob die BRAK Postfächer für mandatier- und adressierbare Anwaltsgesellschaften einrichtet, aktuell gibt es diese Postfächer aber noch nicht. Vom Zwang, dass alle zugelassenen Anwälte automatisch ein beA erhalten und dieses auch regelmäßig kontrollieren müssen, entbindet aber auch die Einführung eines Kanzleipostfaches vermutlich nicht.

 

Wir unterstützen Kanzlei in jeder Größe mit unseren Inhouse-Schulungen für Großkanzleien und Präsenzseminaren zum Thema. Auch mehrere Standorte deutschlandweit sind dabei kein Problem. Dabei schulen wir auf der technischen Seite und erklären alle Schritte vom Empfang bis zur Versendung von Nachrichten. Wir gehen bei Bedarf auf das Einrichten von Nutzern und das Entziehen von Berechtigung ein. Gerne beraten wir Sie auch bei der Veränderung der Kanzleiabläufe und Ausgestaltung von Arbeitsanweisungen mit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches.



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